Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Referat Energiewirtschaft und -beratung des Landes Salzburg informiert Sie darüber, dass ab dem 01.02.2025 neue Förderrichtlinien gelten. Diese Änderungen betreffen die Förderungen von Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen, erneuerbare Heizungen sowie die Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas". Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen:
Photovoltaikanlagen
Vereinheitlichung aller Photovoltaikanlagen (Private, Landwirte, Betriebe, etc…)
Es wird eine Pauschalförderung in Höhe von € 1.000,- pro Anlage ab einer Leistung von 5 kWp gewährt.
Förderanträge können bis zu sechs Monate im Nachhinein (ab der letzten Rechnung) eingebracht werden.
Es gilt eine Übergangsregelung für Photovoltaikanlagen, welche vor dem 01.02.2025 beauftragt bzw. bestellt wurden. In diesem Fall kann weiterhin für eine Förderung im Rahmen der Förderungsrichtlinie vom 01.02.2024 angesucht werden, sofern die Anlage bis zum 31.07.2025 vollständig abgerechnet und beantragt wird.
Speicherförderung:
Es wird eine Pauschalförderung in Höhe von € 1.000,- pro Speicher ab einer Speicherkapazität von 5 kWh gewährt.
Förderanträge können bis zu sechs Monate im Nachhinein (ab der letzten Rechnung) eingebracht werden.
Diese Förderung gilt für die gemeinsame Errichtung mit einer Photovoltaikanlage, für die alleinige Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage und für die Erweiterung eines bestehenden Speichers. Für die neuerliche Einreichung als Erweiterung muss das vorhergehende Förderungsprojekt abgeschlossen sein.
Raus aus Öl und Gas
Die Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" wird in der bisherigen Form bestehend bleiben. Personen, welche sich nicht bis 20.12.2024 beim Bund für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ registriert haben, werden ersucht, direkt Kontakt mit der Förderstelle per Mail unter foerdermanager@salzburg.gv.at oder telefonisch unter 0662 8042-3791 aufzunehmen.
Förderanträge können bis zu sechs Monate nach Ausstellung der positiven Beurteilung (oder der letzten Rechnung) gestellt werden.
Gilt für Anlagen in Gebäuden bis acht Wohnungen.
Thermische Solaranlagen und erneuerbare Heizungen
Anträge können bis zu sechs Monate nach Ausstellung der letzten Rechnung gestellt werden. Gilt für Anlagen in Gebäuden bis acht Wohnungen. Die Förderbeträge bleiben unverändert.
Erneuerbare Heizungen:
Anlagen bis 50 kW: € 5.000,-
Anlagen bis 100 kW: € 6.500,-
Anlagen über 100 kW: € 8.000,-
Errichtung oder Erweiterung von thermischen Solaranlagen:
1. -7. m²: € 250,- pro m²
ab 7 m²: € 100,- pro m²
Diese Änderungen sollen die Antragstellung vereinfachen und die Förderungen vereinheitlichen und zugänglicher machen. Weitere Details und spezifische Informationen können den Richtlinien entnommen werden, welche Ihnen zeitgerecht übermittelt werden. Alle Informationen zur Energieförderung, die neuen Förderungsrichtlinien sowie der Link zum Online-Antrag sind ab 01.02.2025 wie gewohnt unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung zu finden. Bestehende Anträge können im Rahmen der gewohnten Abläufe und Fristen fertig bearbeitet werden.
Das Referat Energiewirtschaft und -beratung des Landes Salzburg informiert Sie darüber, dass ab dem 01.02.2025 neue Förderungsrichtlinien gelten. Ergänzend zu der am 15.01.2025 ausgesendeten Erstinformation, dürfen wir Ihnen vorab die neuen Richtlinien für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Heizungen und thermische Solaranlagen übermitteln:
für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für private Haushalte
für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (ausgenommen private Haushalte)
Alle Informationen zur Energieförderung und die neuen Förderungsrichtlinien sind ab 01.02.2025 wie gewohnt unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung zu finden. Bestehende eingebrachte Anträge können im Rahmen der gewohnten Abläufe und Fristen fertig bearbeitet werden. Neue Anträge können ab 03.02.2025 eingebracht werden.
ACHTUNG: Neuerung für die Übergangsregelung der Förderungsaktion „PV für Private“: Es gilt eine Übergangsregelung für Photovoltaikanlagen, welche vor 15.02.2025 beauftragt bzw. bestellt wurden. In diesem Fall kann weiterhin für eine Förderung im Rahmen der Förderungsrichtlinie vom 01.02.2024 angesucht werden, sofern die Anlage bis zum 31.07.2025 vollständig abgerechnet und beantragt wird.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch im Jahr 2025 einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2025 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.
Ab 02.01.2025 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.
Hier geht es zur Online-Registrierung „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2025
Salzburg:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie
Referat 4/04 - Energiewirtschaft und -beratung
Tel: 0662 8042 3791
Webseite
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.